Autofahrer (48) durchbricht Wildschutzzaun und kracht in Baum – schwer verletzt ins Spital

(Niederwil SG). In der Nacht von Freitag auf Samstag (17.10.2026) ist ein 48-jähriger Autofahrer auf der Autobahn A1 verunfallt.

Der Mann wurde mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Es entstand Sachschaden von rund 7’000 Franken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfall: Samstag, 17. Oktober 2026
  • Alarmierung: Kurz nach 2.15 Uhr
  • Ort: Autobahn A1 bei Niederwil
  • Fahrtrichtung: Von Gossau Richtung Wil
  • Lenker: 48-jähriger Mann
  • Unfallhergang: Auto kommt rechts von der Fahrbahn ab, durchbricht Wildschutzzaun und prallt gegen Baum
  • Verletzungen: Lenker schwer verletzt
  • Rettung: Erstversorgung vor Ort und Transport ins Spital
  • Fahrfähigkeit: Von Polizeipatrouille als fahrunfähig eingestuft
  • Massnahmen: Blut- und Urinprobe angeordnet, Führerausweis entzogen
  • Feuerwehr: Zwölf Angehörige wegen Rauchentwicklung am Motorraum aufgeboten
  • Sachschaden: Rund 7’000 Franken
  • Unfallursache: Noch unbekannt

48-jähriger Autofahrer kommt auf A1 von der Fahrbahn ab

Kurz nach 2:15 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einem Verkehrsunfall auf der Autobahn A1.

Ein 48-jähriger Mann war mit seinem Auto von Gossau Richtung Wil unterwegs. Aus noch unbekannten Gründen kam er Höhe Niederwil rechtsseitig von der Fahrbahn ab, durchbrach den Wildschutzzaun und prallte schliesslich gegen einen Baum.

Autofahrer bei Baumkollision schwer verletzt

Der 48-Jährige wurde dadurch schwer verletzt. Der Rettungsdienst versorgte ihn vor Ort und brachte ihn anschliessend ins Spital.

Polizei stuft Lenker als fahrunfähig ein – Führerausweis entzogen

Eine Patrouille stufte den Mann als fahrunfähig ein. Es wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet und der Führerausweis wurde ihm entzogen.

Rauch aus Motorraum: Zwölf Feuerwehrleute aufgeboten

Da beim verunfallten Auto Rauch aus dem Bereich des Motorraums emporstieg, wurde die zuständige Feuerwehr mit zwölf Angehörigen aufgeboten.

Es entstand Sachschaden von insgesamt rund 7’000 Franken.


Polizei.news informiert

Fahrunfähig am Steuer: Was bedeutet das und warum werden Blutproben angeordnet?

Wer ein Motorfahrzeug lenkt, muss jederzeit fahrfähig sein. Die Fahrfähigkeit kann nicht nur durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt werden, sondern beispielsweise auch durch bestimmte Medikamente, Übermüdung oder gesundheitliche Probleme.

Warum eine Blut- und Urinprobe? Besteht der Verdacht auf eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit, können entsprechende Untersuchungen angeordnet werden. Die Ergebnisse helfen den zuständigen Behörden, die Umstände abzuklären.

Wichtig im aktuellen Fall: Die Kantonspolizei St.Gallen hat den 48-jährigen Lenker als fahrunfähig eingestuft. Welche Umstände zu dieser Einschätzung führten, wird in der Medienmitteilung nicht mitgeteilt. Es ist deshalb nicht bekannt, ob Alkohol, Drogen, Medikamente oder andere Faktoren eine Rolle spielten.

Auch die genaue Unfallursache ist noch ungeklärt. Wer sich müde, krank oder anderweitig beeinträchtigt fühlt, sollte auf das Autofahren verzichten. Weitere Hinweise bietet Polizeinews Prävention.


 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen

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